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Regeln

Kanton Basel-Stadt

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Du kannst diesen Artikel auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeberinnen und Gastgeber von Unterkünften im Kanton Basel-Stadt. So wie bei unserem Länderartikel für die Schweiz bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeberin oder Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons oder konsultiere eine Beratungsstelle vor Ort, beispielsweise eine Rechts- oder Steuerberatung.

Gasttaxe des Kantons Basel-Stadt

Seit dem 1. Januar 2018 erhebt der Kanton Basel-Stadt eine Gasttaxe auf alle Übernachtungen im Kanton. Mit den Einnahmen aus der Gasttaxe schafft bzw. erhält der Kanton seine touristische Infrastruktur.

BaselCard

Ein Vorteil der Gasttaxe liegt darin, dass Gäste damit eineBaselCard erhalten. Die BaselCard bietet eine Reihe von Vorzügen, einschließlich der kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Basel und der Region sowie WLAN für Gäste. Darüber hinaus erhalten Gäste mit der BaselCard ermäßigten Zutritt zu bestimmten kulturellen Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten.

Als Gastgeberin oder Gastgeber bist du dafür verantwortlich, deinen Gästen die BaselCard zur Verfügung zu stellen. Deshalb solltest du dich vor der Begrüßung deiner ersten Gäste bei den zuständigen Behörden als Gastgeberin oder Gastgeber registrieren und die Zusendung von BaselCards beantragen.

Einzug

Seit dem 1. September 2018 zieht Airbnb die kantonale Gasttaxe automatisch ein und zahlt sie in deinem Namen an die kantonale Tourismusabteilung. Die Taxe erscheint als separater Posten auf den Rechnungen der Gäste und sie kommt zum Gesamtbetrag dazu.

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